Zugriffshunde (Sondereinsatzhunde)
Einleitung
Zugriffshunde - auch Sondereinsatzhunde genannt - sind Spezialhunde für spezielle polizeiliche Einsatzlagen. Sie werden ausschließlich im Bereich der Schwerstkriminalität und auch dann eingesetzt, wenn eine hohe Gefährdung für Polizeikräfte oder für andere Personen besteht.
Für den Einsatz dieser Hunde gelten selbstverständlich die Prinzipien der Recht- und Verhältnismäßigkeit. Vor dem Einsatz dieser Hunde müssen Anhaltspunkte vorliegen, die auf eine Gefährlichkeit der anzuhaltenden Person schließen lassen.
Durch den Einsatz von Zugriffshunden wird generell das Risiko für die Einsatzkräfte und für unbeteiligte Drittperson reduziert.
Hunde für besondere Einsatzlagen sind unverzichtbare polizeiliche Hilfsmittel, da durch die Vielzahl der taktischen Einsatzmöglichkeiten der Einsatz der Schusswaffe im Bereich der Schwerstkriminalität erheblich minimiert wird.
Grundvoraussetzungen für die Ausbildung von Zugriffshunden
Nur wenn ein Hund die folgenden Grundvoraussetzungen erfüllt, ist eine Ausbildung zum Sondereinsatzhund möglich:
- Stark ausgeprägter Beutetrieb, der in der Ausbildung in aktive Aggressionsbereiche zu kanalisieren ist
- Reduzierte Neigung zum Bellen
- Ausgeprägtes Sozialverhalten / Teamfähigkeit
- Grundgehorsam / Unterordnung - gute Führigkeit
- Sondereinsatzhunde dürfen sich vom Geschehen, Ziel- oder Drittpersonen sowie anderen Ablenkungsmöglichkeiten (Schuss, Knall, Feuer etc.) nicht beeinflussen lassen
- Ruhe und Nervenstärke in erforderlichen Situationen
- Sicheres Umweltverhalten
- Kompromisslosigkeit in Kampfhandlungen
- Hohe Grundschnelligkeit, Gewandheit und Unerschrockenheit
Einsatzgebiete von Zugriffshunden
Die folgende Auflistung demonstriert die Einsatzmöglichkeiten der Sondereinsatzhunde:
- Zugriffe bei qualifizierten Täterlagen in Objekten und im freien Gelände
- Zugriffe aus Ablagen oder Hinterhalten
- Zugriffe aus Observationen
- Zugriffe aus Hubschraubern / Abseilen
- Zugriffe aus Kraftfahrzeugen
- Unterstützung bei Observationen und Aufklärung
- Zugriffe bei Geiselnahmen
- Zugriffe bei Übergabe von Erpressungsgeldern